Art 29 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Stand: 03.07.2026
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- FG Nürnberg, 24.02.2022 – 6 K 720/21Zitiert von 1
- LG Kleve, 23.08.2017 – 2 O 28/13Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 27.03.2015 – I-16 U 108/14
- OLG Düsseldorf, 04.10.2012 – I-6 U 268/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 17. Dezember 2009, mit Ausnahme des Artikels 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.